Die Teilnahmebedingungen

Zeitplan

Der Deutsche IT-Sicherheitspreis wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben und 2026 zum elften Mal vergeben. Die Ausschreibung findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Bewerbungen für den 11. Deutschen IT-Sicherheitspreis können noch bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind Forschende, Entwicklerinnen und Entwickler – sowohl als Einzelpersonen als auch im Team – aus Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Eingereicht werden können sowohl Konzepte als auch bereits entwickelte Lösungen.

Die federführende Person eines Teams (einreichender Autor) oder die Einzelperson muss einer Einrichtung mit Sitz in Deutschland angehören. Studierende an deutschen Bildungseinrichtungen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Bei Einreichungen als Privatperson ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Teams können sich auch einrichtungsübergreifend zusammensetzen.

Startups sind ausdrücklich aufgerufen, ihre innovativen Ideen einzureichen.

Informationen zur Einreichung

Die Einreichung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

Kurzfassung:
Zunächst wird eine Kurzfassung (5 Seiten) des Konzepts bzw. der Lösung eingereicht. Auf dieser Basis trifft die Jury eine Vorauswahl.

Langfassung:
Die in der Vorauswahl Nominierten werden anschließend zur Einreichung einer Langfassung (20 Seiten) eingeladen.

Mit der Abgabe der Kurzfassung verpflichten sie sich, im Falle einer Nominierung für eine Präsentation und ggf. für ein Video zum eingereichten Konzept in Bochum zur Verfügung zu stehen. Die Reisekosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz übernommen.

Einreichungen sind auf Deutsch oder Englisch möglich. Bei englischsprachigen Einreichungen ist eine zusätzliche Kurzfassung auf Deutsch erforderlich.
Ein Template zur Erstellung der Kurz- bzw. Langfassung ist hier zu finden.

Wichtiger Hinweis

Im Interesse der Vermeidung einer Neuheitsschädlichkeit empfehlen wir, patentierbare Ideen vor Einreichung zur Preisausschreibung zumindest in Form einer (vorläufigen) Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen. Die Einreichung der Ideen zum Wettbewerb erfolgt auf eigene Verantwortung. Selbstverständlich wird alles unternommen, um Ihre Informationen vertraulich zu behandeln – eine rechtliche Garantie zur Geheimhaltung kann jedoch nicht übernommen werden.

Im Falle einer Teameinreichung wird das Preisgeld ausschließlich an die einreichende Person ausgezahlt. Diese ist für die interne Aufteilung innerhalb des Teams eigenverantwortlich.

Bewertung der Einreichungen

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt in beiden Phasen anhand der folgenden Kriterien:

Innovationsgrad der eingereichten Arbeiten
Gewichtung: 3 von 7

Praxisrelevanz und Marktpotenzial der eingereichten Arbeiten
Gewichtung: 2 von 7

Beitrag zur Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland
Gewichtung: 2 von 7