Die Teilnahmebedingungen

Timing

Der Deutsche IT-Sicherheitspreis wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben und 2024 zum zehnten Mal vergeben. Die Ausschreibung wurde Anfang 2024 eröffnet und findet in einem zweistufigen Verfahren statt.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind Forscher und Entwickler als Einzelpersonen ebenso wie Forschungs- und Entwicklungsteams in Universitäten, Forschungsinstituten sowie Unternehmen. Es können sowohl Konzepte als auch Lösungen zur Begutachtung eingereicht werden.

Die federführende Person des Teams bzw. die Einzelperson muss Mitglied einer Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein. Studierende an deutschen Bildungseinrichtungen dürfen auch einreichen. Im Falle einer Einzelpersoneneinreichung als Privatperson ohne Einrichtungszugehörigkeit muss die einreichende Person die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die Teamzusammensetzung kann aus Personen von verschiedenen Einrichtungen stammen.

Es werden ausdrücklich Startups aufgefordert, ihre innovativen Ideen einzureichen.

Informationen zur Einreichung

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens reichen die Teilnehmer zunächst eine Kurzfassung des Konzeptes bzw. der Lösung ein. Anschließend erfolgt eine Vorauswahl durch die Jury.

Die in der Vorauswahl Nominierten werden dann zur Einreichung einer Langfassung aufgefordert. Mit der Einreichung der Kurzfassung verpflichten Sie sich, im Falle der Nominierung für einen Vortrag und ein Video über die Lösung in Darmstadt zur Verfügung zu stehen (die Reisekosten werden im Rahmen des Bundesreiskostengesetzes erstattet). Die Einreichung der Konzepte und Lösungen ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache möglich. Bei Einreichungen in englischer Sprache muss die Kurzfassung zusätzlich auf Deutsch übersetzt werden.

Wichtiger Hinweis

Wir weisen im Interesse der Vermeidung einer Neuheitsschädlichkeit darauf hin, dass es ratsam sein kann, patentierbare Ideen vor Einreichung zur Preisausschreibung zumindest im Wege einer vorläufigen Anmeldung beim DPMA zum Patent anzumelden. Die Einreichung der Ideen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird zwar selbstverständlich alles dafür getan, Ihre Ideen geheim zu halten und vertraulich zu behandeln, eine Haftung für deren Geheimhaltung kann jedoch nicht übernommen werden.